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Vereine und Initiativen sind aufgerufen, Projekte zu entwickeln und diese bei der Koordinierungsstelle einzureichen. Projektanträge können kontinuierlich gestellt werden. Der Begleitausschuss entscheidet mehrmals im Jahr über eingereichte Anträge.
Die Ausschreibungsunterlagen, Antragsformulare und Antragsfristen finden Sie im Internet unter www.lap-magdeburg.de oder sind über die Koordinierungsstelle bei Miteinander e.V. zu beziehen.
Als Träger von Einzelprojekten kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht. Bei Gruppen und Netzwerken, die selbst nicht rechtsfähig, deren Mitglieder aber rechtsfähige Organisationen sind, muss eine dieser Organisationen den Antrag für das Einzelprojekt stellen und somit die Verantwortung übernehmen.
Teilnehmen können Träger, Initiativen und Organisationen die ihren Hauptsitz in der Stadt Magdeburg vorhalten und sich in Ihrer Arbeit für die Stärkung und Implementierung demokratischer und humanistischer Werte in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen engagieren und sich somit gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus positionieren.
Die zu fördernden Projekte sollen auf einer Analyse der lokalen Situation beruhen und sich auf den spezifischen Bedarf oder ein spezifisches Problem im lokalen Kontext beziehen. Im Rahmen der Antragsstellung ist klar herauszuarbeiten, inwiefern das Projekt dazu beiträgt, das Handlungskonzept des Lokalen Aktionsplanes in Magdeburg zu unterstützen. Auf mindestens eines der genannten Leitziele muss in der Konzeption des Projekts deutlich Bezug genommen werden. Die Projekte sollten darüber hinaus präventiv und nachhaltig ausgerichtet sein. Eine Beteiligung der Zielgruppen sowie nach Möglichkeit eine Kooperation von Trägern und Initiativen ist wünschenswert.
Gefördert werden können beispielsweise Aktionstage, Projekte zum Aufbau von Netzwerken, Projekte der außerschulischen Jugendbildung, Beratungsangebote, Diskussions- und Informationsveranstaltungen, Fachtagungen und Kongresse, Ausstellungen, Schulprojekte, Forschungsprojekte sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote.
Die Projektlaufzeit richtet sich nach dem Förderjahr, d.h. die zu fördernden Maßnahmen haben einen maximalen Projektzeitraum von zwölf Monaten. Einzelprojekte können in Höhe von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Eine Kofinanzierung ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Die Antragsstellung erfolgt an die lokale Koordinierungsstelle.
Leitziele
1. Stärkung der demokratischen und politischen Kultur zur Prävention von Rechtsextremismus 2. Förderung des interkulturellen Dialogs 3. Förderung von Zivilcourage und zivilgesellschaftlicher Meinungsäußerung
Zielgruppen
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